Förderungen für Firmenkunden
Gefördert wird u.a. die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV) zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1). Zusätzlich wird auch Ladeinfrastruktur (Wallbox, intelligentes Ladekabel) gefördert.

Die Förderungspauschale für E-Ladeinfrastruktur betragen:

Bitte beachten Sie, dass die die Berechnung der Förderungen in Form einer Pauschale in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps bzw. der zur Verfügung gestellten Ladeleistung erfolgt und maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettokosten lt. Rechnung, bei Fahrzeugen ohne Sonderausstattung) beträgt.
Allgemeine Hinweise & Voraussetzungen
Nicht gefördert werden:
▪ PHEV mit Dieselantrieb
▪ PKW, deren rein elektrische Reichweite weniger als 50 km nach WLTP2 beträgt
▪ Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro überschreitet.
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung:
▪ Vorführfahrzeuge (inkl. Tageszulassungen) sind förderungsfähig, aber es darf der Zeitraum zwischen Erstzulassung und dem aktuellen Zulassungsdatum nicht mehr als 12 Monate betragen.
▪ Gewährung des entsprechenden E-Mobilitätsbonus („Importeursanteil“) seitens des Fahrzeughändlers.
▪ Dieser Bonus muss mit untenstehendem Informationstext auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen und als „E-Mobilitätsbonus“ bezeichnet werden.
▪ Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
▪ Bei Leasingfahrzeugen ist eine Depot-/Vorauszahlung vor Antragstellung erforderlich und muss mindestens die Höhe der Bundesförderung (sowie einer allfälligen zusätzlichen Landesförderung) betragen.
▪ Nach Registrierung des Fahrzeugs (=Reservierung des Förderbudgets) muss dieses innerhalb von 36 Wochen übernommen, bezahlt und zugelassen werden.
▪ Behaltefrist für geförderte Fahrzeuge (bzw. Ladeinfrastruktur) von 4 Jahren
Zusätzlich zu den nationalen Förderungen wie oben beschrieben können auch regionale Förderungen auf Landes- oder auch Kommunalebene zur Verfügung stehen.
Neben den Förderungen sind auch – gerade für Unternehmer – steuerliche Aspekte relevant, die die Anschaffung eines LEV-Modells (BEV/PHEV) äußerst attraktiv machen können, wie zum Beispiel ein reduzierter (PHEV) oder entfallender (BEV) Sachbezugsbetrag bei privat genutzten Dienstfahrzeugen, Möglichkeit des Vorsteuerabzugs (BEV), Vorteile bzw. Wegfall bei NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer, Abschreibungsregelungen etc.